Für eine individuelle und persönliche Beratung kontaktieren Sie uns gern per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie möchten unsere Beratung in Anspruch nehmen und wohnen selber nicht im Raum Kiel?
Telefonisch oder per Email haben wir auch die Möglichkeit Sie bundesweit zu beraten.
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sowie ganzjährige Beratung (wie z. B. Beratung bei der
Wahl der Steuerklasse, Kindergeldanträge, Riesterrente) - Berechnung des zu erwartenden steuerlichen Ergebnisses
- Prüfung der Steuerbescheide sowie Einlegung von Rechtsmitteln bei Abweichungen
WIR BERATEN BZW. ERSTELLEN DIE STEUERERKLÄRUNG:
- bei Einnahmen aus Photovoltaikanlagen i. S. des § 3 Nr. 72 EStG
- für Arbeitnehmer,
- für Beamte,
- für Arbeitslose,
- bei Versorgungsbezügen aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis,
- bei Altersrenten, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Witwenrenten,
- bei Zinsen aus Bausparverträgen, Sparguthaben o. ä.
- bei Wertpapieren aus dem Inland und Ausland (Einnahmen dürfen 18.000 €, bei Ehegatten 36.000 €
nicht übersteigen) - bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Einnahmen dürfen 18.000 €, bei Ehegatten
36.000 € nicht übersteigen) - bei Spekulationsgeschäften (Einnahmen dürfen 18.000 €, bei Ehegatten 36.000 € nicht übersteigen),
- bei Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten,
- bei der Wahl der Steuerklasse,
- bei nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich im
Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG -neu-, - hinsichtlich der Abgeltungssteuer.
ZUSÄTZLICH BEANTRAGEN WIR FÜR SIE:
- die Arbeitnehmersparzulage
- die Lohnsteuerermäßigung
- die Investitionszulage gemäß §§ 3 – 4 InvZulG 1999