AGB – Lohnsteuerhilfeverein Tack e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragliche Regelungen für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins Tack e. V.

Geltungsbereich und Leistungsumfang: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Lohnsteuerhilfeverein Tack e. V. mit Sitz in Kronshagen und seinen Mitgliedern. Der Verein erbringt steuerliche Hilfestellungen ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens für Lohnsteuerhilfevereine. Dazu gehören insbesondere die Beratung in Einkommensteuerangelegenheiten natürlicher Personen, die Prüfung, Erstellung und Einreichung von Einkommensteuererklärungen, die Wahrnehmung von Angelegenheiten gegenüber Finanzbehörden sowie die Erteilung von Auskünften zu Steuerklassen, Freibeträgen und lohnsteuerlichen Fragen. Nicht Leistungsumfang sind unter anderem umfassende betriebswirtschaftliche Beratungen, Vertretungen in Handels- oder Gesellschaftsrechtssachen, sowie Leistungen, die nach dem Gesetz qualifizierten Steuerberatern vorbehalten sind. Die Leistungen werden primär am Sitz in Kronshagen erbracht; eine Erbringung per Fernkommunikation ist nach Vereinbarung möglich.

Vertragsabschluss, Laufzeit, Vergütung und Mitwirkungspflichten: Die Mitgliedschaft beginnt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag und der schriftlichen Annahme durch den Lohnsteuerhilfeverein Tack e. V. Sofern nicht anderweitig vereinbart, läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der in der Beitragssatzung festgelegten Kündigungsfristen schriftlich beendet werden. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des Vereins; zusätzliche Einzelleistungen, die über den Mitgliedsvertrag hinausgehen, werden gesondert vergütet. Zahlungen sind per Überweisung oder in anderer vereinbarter Form zu leisten; bei Zahlungsverzug können Mahnkosten und Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein alle für die steuerliche Beratung erforderlichen Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, Änderungen relevanter persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen und erforderliche Erklärungen, Vollmachten oder Unterschriften zu leisten. Kommt ein Mitglied seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Verein Leistungen einstellen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen; daraus entstehende Nachteile oder ggf. Mehrkosten trägt das Mitglied.

Haftung, Datenschutz, Widerruf, Kündigung und Gerichtsstand: Die Haftung des Lohnsteuerhilfevereins Tack e. V. ist beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für steuerliche Folgen, die durch das Verhalten von Finanzbehörden oder durch gesetzliche Änderungen entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung. Datenschutzrechtliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags und für gesetzliche Aufbewahrungsfristen verarbeitet und, sofern erforderlich, an Finanzbehörden oder sonstige berechtigte Stellen übermittelt. Mitglieder haben die nach DSGVO zustehenden Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit); Anfragen richten sie an die Geschäftsstelle des Vereins in Kronshagen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt nur insoweit, wie es nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen besteht; die hierzu notwendigen Hinweise werden beim Beitritt übergeben. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vereins in Kronshagen maßgeblicher Gerichtsstand; ansonsten gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

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